12.11.2011 / Inland / Seite 1

Braune Gesinnung kein Kündigungsgrund

Magdeburg. Ungeachtet seiner rechtsradikalen Gesinnung darf ein Bezirksschornsteinfeger in Sachsen-Anhalt weiter arbeiten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg entschied am Freitag, es gebe keine konkreten Anhaltspunkte dafür, daß der Mann wegen seiner Aktivitäten für die NPD seinen Beruf nicht zuverlässig ausübe. Eine rechtsradikale Einstellung sei kein Grund, ihm das Amt zu entziehen. Damit bestätigte das OVG ein vorinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom April 2010. Das Landesverwaltungsamt hatte im Jahr 2008 die Bestellung des Klägers zum Bezirksschornsteinfegermeister wegen dessen politischen Aktivitäten widerrufen, wogegen er klagte. Das OVG ließ eine Revision gegen die Entscheidung zum Bundesverwaltungsgericht zu. Bislang wird vom Bezirksschornsteinfegermeister eine Verfassungstreue, wie sie für Beamte gilt, nicht verlangt. (AFP/jW)
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