02.09.2011 / Feuilleton / Seite 13

Erbstreit

Im Streit um die weitere Auswertung des DDR-Filmerbes haben die DEFA-Stiftung und der Filmverleih Progress vor dem Landgericht Berlin einen Vergleich geschlossen. Demnach darf die Stiftung nicht mehr behaupten, daß für die Verwertung des Filmstocks der DEFA ab 2013 bereits Partner gefunden seien. Progress kann jetzt mit in die Verhandlungen einsteigen. Der Verleih hatte die Stiftung verklagt, weil Progress fürchtet, bei der Neuausschreibung der Verwertungsrechte übergangen zu werden. Der Verleih darf per Vertrag mit der Stiftung alle DEFA-Filme weltweit exklusiv vermarkten. Diese Vereinbarung läuft noch bis Ende 2012.(dapd/jW)
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