18.08.2011 / Inland / Seite 4

Späte Abmeldungen kosten Arbeitsplatz

Frankfurt/Main. Meldet ein Beschäftigter seine Arbeitsunfähigkeit mehrfach zu spät, darf ihm gekündigt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall hatte sich ein Vorarbeiter einer Flugzeugreinigungsfirma wiederholt wegen Beschwerden an der Lendenwirbelsäule krankgemeldet. Als der Arbeiter seine Krankheit trotz Hinweis weiterhin mehrmals zu spät meldete, mahnte ihn sein Arbeitgeber viermal ab und kündigte ihm schließlich. (dapd/jW)
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