02.07.2011 / Schwerpunkt / Seite 3
Hintergrund: Bundesamt für Verfassungsschutz
Offiziell ist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein
Inlandsgeheimdienst, der Bestrebungen gegen die
»freiheitlich-demokratische Grundordnung«
überwacht. Tatsächlich ist er zusammen mit den
Landesämtern für Verfassungsschutz politisches Instrument
zur Spaltung, ideologischen Bekämpfung und Unterdrückung
demokratischer Bewegungen und Parteien, die – entsprechend
dem in der Bundesrepublik herrschenden »totalitären
Antikommunismus« (so der verstorbene Publizist Günter
Gaus) – als kommunistisch eingestuft werden. Das betraf z. B.
die Bewegung gegen Wiederbewaffnung der Bundesrepublik in den 50er
Jahren, die gegen Atomrüstung und die Errichtung von
Atomkraftwerken, gegen die Notstandsgesetze sowie die
Friedensbewegung der 80er Jahre, die Bewegung gegen den G-8-Gipfel
in Heiligendamm 2007 oder bereits seit 1990 die PDS bzw. Die
Linke.
Nach seiner Gründung 1950 prägten laut FAZ beim
Verfassungsschutz ebenso wie beim Bundeskriminalamt und dem
Bundesnachrichtendienst »alte Kameraden von Wehrmacht und SS
in den ersten 20 Jahren den Arbeitsstil, bestimmten die Ausbildung,
hielten ungerührt Elemente der NS-Ideologie in Ehren«.
Abgesehen davon, daß nach neueren Kenntnissen leitende
Funktionen über 30 Jahre von »alten Kameraden«
besetzt waren, hält sich das BfV laut Erklärung des
Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2003 zum
NPD-Verbotsverfahren faktisch eine eigene Neonazipartei. Das
Gericht begründete jedenfalls die Einstellung des Verfahrens
mit der »fehlenden Staatsferne« der NPD.
Angeblich widmet sich der Geheimdienst seit dem Ende der DDR 1990
verstärkt der Wirtschaftsspionage, dem Terrorismus und der
organisierten Kriminalität. Tatsächlich konzentriert er
seine Tätigkeit nach wie vor auf Beobachtung und
Bekämpfung von Demokraten und Linken, wie z.B. im Fall des
Rechtsanwaltes, Verfassungsrichters und Publizisten Rolf
Gössner: Im Herbst 2008 behauptete das BfV in einer
Erklärung vor Gericht, die Überwachung Gössners nach
38 Jahren eingestellt zu haben. Am 3. Februar 2011 urteilte das
Verwaltungsgericht Köln, daß die Beobachtung von Anfang
an rechtswidrig war. (asc)
https://www.jungewelt.de/artikel/166400.hintergrund-bundesamt-für-verfassungsschutz.html