Gesundheitsschutz von Leiharbeitern
Karina Becker und Thomas Engel von der Uni Jena erläutern in
der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Gute Arbeit die
Möglichkeiten von Betriebsräten zur Verbesserung des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Leiharbeitern. Diese sind in
vielen Fällen nicht nur deutlich schlechter bezahlt als
Stammbeschäftigte. Sie haben oft auch die
gesundheitsgefährdendsten Jobs. »Ihre relative
Machtlosigkeit im Betrieb, verbunden mit der Hoffnung auf eine
Festanstellung, erhöht in vielen Fällen deren
Bereitschaft, gesundheitliche Risiken in Kauf zu nehmen und auf
längere Sicht die eigene Gesundheit zu
verschleißen«, schreiben die Wissenschaftler Hinzu
kommt, daß vielfach keine systematische Unterweisung von
Leiharbeitskräften stattfindet und diese kaum an
Gesundheitsfördermaßnahmen beteiligt werden.
Vor diesem Hintergrund plädieren die beiden Wissenschaftler
für die Einbeziehung von Leiharbeitern in
Gefährdungsbeurteilungen. Diese gelten als zentrales
Instrument zur Ermittlung gesundheitsgefährdender Belastungen
und zur Durchsetzung von Gegenmaßnahmen. Bei Einbeziehung von
Leiharbeitern in diesen Prozeß »lassen sich sowohl
leiharbeitsspezifische Gefährdungen (z.B. durch mangelnde
Routine) und Belastungen (wie Überforderungen durch
unzureichende Einarbeitung, Arbeitsplatzunsicherheit) als auch
Belastungen, die aus der Zusammenarbeit zwischen
Stammbeschäftigten und Leiharbeitskräften resultieren,
auf der Basis abgesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse
identifizieren und bearbeiten«, so Becker und Engel. Dabei
gibt es allerdings ein grundlegendes Problem: Während der
Prozeß der Gefährdungsbeurteilung in der Regel mehrere
Monate dauert, sind Leiharbeiter in der überwiegenden Zahl der
Fällen nur kurze Zeit im Betrieb. Daher sei es umso wichtiger,
die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten von Leiharbeitern bereits
vor dem Einsatz genau festzulegen und zu beschreiben. Zudem
schlagen die Jenaer Soziologen den Interessenvertretern im
Entleihbetrieb vor, in Betriebsvereinbarungen nicht nur eine
bessere Bezahlung von Leiharbeitern sowie die Beschränkung und
Reglementierung ihres Einsatzes festzuschreiben. Auch die
Einhaltung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
sowie sogar so eine scheinbare Selbstverständlichkeit wie die
ordnungsgemäße Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen sollten als Kriterien
festgeschrieben werden. (jW)
Gute Arbeit. Gesundheitsschutz und Arbeitsgestaltung, 6/2011,
40 Seiten, Jahresabo: 162 Euro. www.gutearbeit-online.de