03.06.2011 / Inland / Seite 4
Kein Glücksspiel im Internet
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Wettverbot im
Internet bestätigt. Das im Glücksspielstaatsvertrag
verankerte Verbot verstoße weder gegen das Grundgesetz noch
gegen EU-Recht, urteilte der 8. Senat am Mittwoch in Leipzig.
Die Absicht des Gesetzgebers, Jugendliche und
Spielsuchtgefährdete vor Glücksspielen zu schützen,
sei legitim. Geklagt hatte der Wettanbieter bwin e.K., der in
Sachsen aufgrund einer alten DDR-Lizenz vom April 1990 ein
Wettbüro betreibt und dies per Internet auch in Bayern
anbieten wollte. Dies wurde ihm von der Regierung in Mittelfranken
untersagt, das Bundesverwaltungsgericht hat dies jetzt
bestätigt. Bwin e.K. kündigte an Mittwoch an, eine
Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil einreichen zu wollen. Man
sehe sich durch das Urteil in seinen Grundrechten verletzt.
Wetten und Glücksspiele sind in Deutschland seit 2008 per
Staatsvertrag geregelt. In ihm ist unter anderem das staatliche
Wettmonopol festgeschrieben, das auch Internetwetten
einschließt.
(dapd/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/164869.kein-glücksspiel-im-internet.html