24.05.2011 / Inland / Seite 5
Pflegeschlüssel sanktionierbar
Darmstadt. Pflegeheimen kann nach einem Urteil des hessischen
Landessozialgerichts vom Montag der Pflegesatz gekürzt werden,
wenn sie den Personalschlüssel nicht einhalten. Der Betreiber
eines Heims mit 150 Betten hatte weniger Personal eingesetzt als
versprochen. Laut Gericht verpflichtete er sich mit einer
Leistungs- und Qualitätsvereinbarung, von August 2005 bis
September 2006 rund 56 Vollzeitstellen bereitzustellen. Bei einer
Qualitätsprüfung habe der Medizinische Dienst der
Krankenkasse Mängel festgestellt. Weil das Heim im
Durchschnitt 3,5 Vollzeitkräfte zu wenig eingesetzt habe,
wollten die Kostenträger nicht mehr die volle Vergütung
zahlen. Eine Schiedsstelle bestätigte die Kürzung um 2,58
Euro pro Tag für alle Pflegestufen. (dapd/jW)
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