24.05.2011 / Inland / Seite 5

Pflegeschlüssel sanktionierbar

Darmstadt. Pflegeheimen kann nach einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts vom Montag der Pflegesatz gekürzt werden, wenn sie den Personalschlüssel nicht einhalten. Der Betreiber eines Heims mit 150 Betten hatte weniger Personal eingesetzt als versprochen. Laut Gericht verpflichtete er sich mit einer Leistungs- und Qualitätsvereinbarung, von August 2005 bis September 2006 rund 56 Vollzeitstellen bereitzustellen. Bei einer Qualitätsprüfung habe der Medizinische Dienst der Krankenkasse Mängel festgestellt. Weil das Heim im Durchschnitt 3,5 Vollzeitkräfte zu wenig eingesetzt habe, wollten die Kostenträger nicht mehr die volle Vergütung zahlen. Eine Schiedsstelle bestätigte die Kürzung um 2,58 Euro pro Tag für alle Pflegestufen. (dapd/jW)
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