11.05.2011 / Ausland / Seite 6
Für Todesstrafe nach Ehrenmord
Neu-Delhi. Der Oberste Gerichtshof in Indien hat die Todesstrafe
für sogenannte Ehrenmorde empfohlen. Solche Taten seien
barbarisch, erklärte das Gericht am Montag. Wer so eine Tat
plane, müsse wissen, »daß der Galgen ihn
erwartet«.
Bisher erhalten Mörder meist lebenslange Haft. Der Oberste
Gerichtshof entschied am Montag über die Berufung eines
Mannes, der für die Tötung seiner Tochter im Jahr 2006 zu
einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Sie hatte
sich in einen Cousin verliebt. Das Gericht wies seine Berufung
ab.
(dapd/jW)
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