Im Rahmen einer Kooperation mit der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im
Betrieb, die sich an Betriebsräte und Gewerkschafter richtet,
berichten wir an dieser Stelle vorab über aktuelle
Beiträge und Diskussionen zu Entwicklungen im
Arbeitsrecht.
Bis zu 85 Prozent der Beschäftigten sind in ihrer Freizeit per
Mail, Telefon oder Smartphone für ihre Vorgesetzten, Kollegen
oder Kunden zu erreichen. Andererseits nutzen 43 Prozent das
Internet während der Arbeitszeit auch für private Zwecke.
Mit diesem »Ineinanderfließen« von Arbeit und
Privatleben beschäftigt sich ein Beitrag in der Mai-Ausgabe
der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb. Denn die Ablösung
tayloristischer Betriebsstrategien und fordistischer Regulierungen
durch indirekte Steuerungsformen stellte für betriebliche
Interessenvertreter und das Arbeitsrecht insgesamt enorme
Herausforderungen dar. Und das nicht nur wegen der infolge des
Einsatzes neuer Medien gesenkten Transaktionskosten, die
»Outsourcing« (Ausgliederung) und
»Offshoring« (Auslandsverlagerung) erleichtern.
Problematisch ist auch, daß es oftmals die Beschäftigten
selbst sind, die – zum Beispiel im Rahmen von Projektarbeit
–zu ihrem Schutz etablierte Regelungen unterlaufen. Das
Arbeitsrecht schützt aber in erster Linie vor externen
Zumutungen, also gegenüber der Hierarchie.
Für Alexander Klier, Pädagogischer Leiter des
DGB-Bildungswerks Bayern, muß die Konsequenz aus dieser
Erkenntnis die Weiterentwicklung des Arbeitsrechts sein. So
müßten Beschäftigte Einfluß auf
Ressourcenausstattung und Ziele erhalten. »Das ist aber
insgesamt ein Zugriff darauf, was bisher als Direktionsrecht des
Arbeitgebers betrachtet wird«, gibt der Autor zu bedenken.
»Das bisherige negative Recht, also der Schutz vor den
Zumutungen eines Arbeitgebers, muß um das positive Recht
ergänzt werden, Einfluß auf das Direktionsrecht zu
bekommen.« Da sich Unternehmer – ob im klassischen
Taylorismus oder mit moderner Betriebssteuerung – aber nicht
gerne in ihr Direktionsrecht eingreifen lassen, dürfte es
intensiver Auseinandersetzungen bedürfen, dies auch
durchzusetzen.
(jW)
Arbeitsrecht im Betrieb – Zeitschrift für
Betriebsratsmitglieder. Erscheinungsweise: monatlich. Bezug und
Probeabo: www.aib-web.de