06.04.2011 / Schwerpunkt / Seite 3
Resolution 1973 sofort überprüfen
Bei der Abstimmung über die UN-Resolution 1973, mit der die
NATO ihren Krieg gegen Libyen rechtfertigt, enthielten sich
Rußland und China, verzichteten also auf ihr Vetorecht als
ständige Mitglieder des Weltsicherheitsrats. Seither haben
sich russische und chinesische Politiker mehrfach mit Kritik am
gewalttätigen und einseitigen Vorgehen des westlichen
Bündnisses zu Wort gemeldet.
Das ist zu begrüßen. Aber warum gehen die beiden Staaten
nicht den logischen Weg, schleunigst eine Sondersitzung des Rates
zu beantragen, um die praktische Umsetzung der Resolution kritisch
zu diskutieren? Sie könnten sich dabei sogar ausdrücklich
auf Punkt 12 der am 17. März verabschiedeten Resolution
berufen, der besagt: »Der Generalsekretär soll den Rat
sofort über alle Aktionen informieren, die von den
betreffenden Mitgliedsstaaten in Ausübung der durch Punkt 8
übertragenen Autorität – gewaltsame Durchsetzung
des Flugverbots – durchgeführt werden, und soll dem Rat
innerhalb von sieben Tagen sowie in jedem darauf folgenden Monat
Bericht über die Umsetzung der Resolution erstatten.«
Resolution 1973 schreibt außerdem in Punkt 8 vor, daß
alle von irgendwelchen Staaten gegen Libyen ergriffenen
militärischen Maßnahmen »eng« mit dem
UN-Generalsekretär »koordiniert« werden
müssen. Zugleich wird dort die Schaffung eines
»geeigneten Mechanismus« gefordert, der die
militärischen Zwangsmaßnahmen überwachen
soll.
Vor dem Hintergrund der freimütigen und hemmungslosen Debatten
im westlichen Bündnis über Waffenlieferungen und
Ausbildungsprogramme für die »Rebellen« ist
übrigens darauf hinzuweisen, daß die
UN-Sicherheitsratsresolution 1973 – ebenso wie die
vorausgegangene Entschließung 1970 vom 26. Februar –
ein strikt kontrolliertes Waffenembargo gegen ganz Libyen vorsieht
und nicht etwa nur gegen die Regierungsstreitkräfte. Auch das
Flugverbot bezieht sich auf den gesamten libyschen Luftraum –
allerdings mit der Klausel, daß die kriegführenden
Staaten (und nicht etwa die UNO!) Ausnahmegenehmigungen »zum
Wohle des libyschen Volkes« erteilen können. (km)
https://www.jungewelt.de/artikel/161998.resolution-1973-sofort-überprüfen.html