24.03.2011 / Inland / Seite 4
Teilzeitarbeit für Pflege Angehöriger
Berlin. Zur Pflege von Angehörigen sollen Beschäftigte
künftig ihre Arbeitszeit reduzieren dürfen. Das
Bundeskabinett billigte am Mittwoch die Pläne von
Familienministerin Kristina Schröder (CDU) für eine
Familienpflegezeit, die ab 2012 eingeführt werden soll.
Vorgesehen ist, daß Beschäftigte zur Pflege eines
Angehörigen ihre Arbeitszeit maximal zwei Jahre lang auf bis
zu 15 Stunden reduzieren können. Kritiker beklagen, daß
kein Rechtsanspruch auf die vorübergehende Teilzeitarbeit
vorgesehen ist. (dapd/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/161315.teilzeitarbeit-für-pflege-angehöriger.html