Dieser Tage erreichte uns eine kleine Nachricht vom Landgericht
Berlin: »In der Strafsache gegen 1. Dr. Wolfgang Schwanitz
(…) 2. Dr. Arnold Schölzel (…) wegen Beleidigung
u.a. hat die Landeskasse Berlin die Kosten (…) sowie den
beiden Freigesprochenen insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen
zu tragen, da die Staatsanwaltschaft Berlin das Rechtsmittel mit
Verfügung vom 11. Februar 2011 zurückgenommen hat.«
Hinter diesen dürren Worten steckt nicht weniger als der
Abschluß eines sich über viele Monate erstreckenden
Verfahrens. Auslöser war ein Interview in der
jungen
Welt vom 6. Juni 2009 mit Generalleutnant a.D. Wolfgang
Schwanitz, letzter Minister für Staatssicherheit der DDR,
über die Bedeutung von Karl-Heinz Kurras und die Arbeit des
MfS. Dr. Hubertus Knabe, Direktor der Gedenkstätte
Hohenschönhausen, erkannte sich in der jW bei den Worten
»der Psychopath aus Hohenschönhausen, der die
Stasi-Überprüfung nunmehr bis auf den letzten Eskimo
ausgedehnt wissen will, ohne zu bedenken, daß dieser mit dem
Kalten Krieg nichts zu tun hatte«, wieder und verlangte
zunächst über seinen Anwalt eine
Unterlassungserklärung von der
jungen Welt . Die bekam
er aber nicht, so erstattete er Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
Berlin. Diese ermittelte daraufhin gegen Schwanitz als Urheber und
gegen jW-Chefredakteur Schölzel als Verbreiter des Satzes
wegen Beleidigung – und forderte von beiden über
Strafbefehle jeweils knapp 5000 Euro. Beide erhoben Einspruch, so
daß es zur ersten Verhandlung vor dem Berliner Amtsgericht
kam. Die Amtsrichterin konnte keine Beleidigung erkennen und sah
die Aussage nicht als Schmähkritik an. Die
Äußerungen des Angeklagten sei »jedenfalls durch
die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt«. Die
Staatsanwaltschaft reagierte empört und legte Berufung ein,
deshalb wurde die Sache vor dem Landgericht verhandelt. Aber auch
dort wurden die Angeklagten freigesprochen. »Die
Äußerung erweist sich (…) nicht als
Formalbeleidigung oder Schmähung, bei der die Meinungsfreiheit
regelmäßig hinter dem Ehrenschutz
zurücktritt«, begründete der Richter sein Urteil.
Auch dagegen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein, zog
dieses jetzt aber wieder zurück und akzeptierte damit,
daß der Freispruch von Schwanitz und Schölzel
rechtskräftig ist.
Daß wir uns gegen Versuche, uns mit juristischen Mitteln
fertigzumachen, wehren können, verdanken wir unseren
Leserinnen und Lesern. Dank der Abogebühren und Spenden
können wir nicht nur täglich eine spannende Zeitung
machen, sondern werden auch in die Lage versetzt, riskante Prozesse
durchzustehen. Leider gibt es immer wieder solche Versuche. Kaum
hat die Berliner Staatsanwaltschaft ihre Niederlage in Sachen Knabe
zu den Akten gelegt, ermittelt sie erneut, diesmal gegen den
Geschäftsführer der
jungen Welt . Wegen
angeblicher »öffentlicher Aufforderung zu Straftaten
(Veröffentlichung auf
jungewelt.de am 30.10.2010 in bezug auf
Castortransport)«, wie der Berliner Polizeipräsident
mitteilen läßt. »Tatort Berlin, Bereich Berlin und
bundesweit« heißt es in der Vorladung, und
»Tatörtlichkeit Internet«. Gemeint ist wohl unsere
ausführliche Berichterstattung zu diesem Thema. Ein weiteres
Mal soll versucht werden, unangepaßte Berichterstattung zu
kriminalisieren. Die Liste der Prozesse, mit denen wir Meinungs-
und Pressefreiheit im Lande erfolgreich verteidigt haben, ist
mittlerweile erstaunlich lang, es werden wohl noch einige
dazukommen. Mit ausreichend Abonnements und gefülltem
Prozeßkostenfonds kann man solchen
»Ermittlungsverfahren« gelassener entgegentreten.
Ökonomisch riskant bleiben sie trotzdem, Zeit und Kraft kosten
sie auf jeden Fall