05.02.2011 / Geschichte / Seite 15
Anno...6. Woche
1916, 8. Februar: Während der erweiterten Beratungen der
Internationalen Sozialistischen Kommission in Bern findet eine
Friedenskundgebung statt, auf der auch Lenin das Wort ergreift. Er
entlarvt die »Phrasen der
›Vaterlandsverteidigung‹« als blanken Betrug
und betont, daß das Völkermorden ein »Krieg der
Kapitalisten ist, der großen Räuber, die darüber
streiten, welcher von ihnen mehr Beute bekommen soll, mehr
Länder berauben, mehr Nationen unterdrücken und
unterjochen soll«. Jedoch, so Lenin weiter, gebe es keinen
Grund, mit Verzweiflung in die Zukunft zu schauen, denn »nach
dem europäischen Kriege (wird) die proletarische Revolution
gegen den Kapitalismus kommen«.
1946, 9. Februar: In Berlin beginnt der Gründungskongreß
des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). 1169 Delegierte
vertreten rund zwei Millionen Gewerkschafter der Länder und
Provinzen der sowjetischen Besatzungszone und Berlins. Zum ersten
Vorsitzenden des FDGB wird Hans Jendretzky (KPD) gewählt. Der
Kongreß verabschiedet ein Dokument unter dem Titel
»Grundsätze und Aufgaben der freien deutschen
Gewerkschaften«. Darin heißt es: »Nur eine
gefestigte, geeinte Arbeiterbewegung, die in den entscheidenden
Jahren vor 1933 entschlossen gewesen wäre, den
antifaschistischen Massenkampf mit allen Mitteln zu führen,
hätte das furchtbare Unglück, das Deutschland und in der
Folge die Welt traf, abwenden können.«
1956, 13. Februar: Das Schwurgericht beim Landgericht München
II spricht das Urteil gegen sieben Mitglieder einer
»Werwolf«-Gruppe, die im April 1945 an der Ermordung
von acht Einwohnern der bayerischen Stadt Penzberg beteiligt waren.
Das Gericht verhängt äußerst geringe Strafen,
amnestiert einige der Angeklagten und spricht andere frei. Das
Gericht sei insgesamt der Ansicht, daß die »Turbulenz
dieser Tage« und die »Verwirrung der Moral- und
Rechtsbegriffe« strafmildernd zu werten seien.
1971, 7. Februar: Nach einer Volksabstimmung, bei der nur
Männer wahlberechtigt sind, erhalten in der Schweiz Frauen das
aktive und passive Wahlrecht. Die Wahlbeteiligung liegt bei 57
Prozent, etwa zwei Drittel stimmen für das Frauenwahlrecht.
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