27.01.2011 / Inland / Seite 5
Schadenersatz für Videoüberwachung
Frankfurt/Main. Wegen der Videoüberwachung einer Angestellten
muß ein Unternehmen in Hessen 7000 Euro Schadenersatz zahlen.
Das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main wies in
einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Berufung des
Arbeitgebers teilweise zurück, der eine 24jährige
Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz
permanent mit einer Kamera überwacht hatte. Bei der
Maßnahme habe es sich »um eine schwerwiegende und
hartnäckige Verletzung des informationellen
Selbstbestimmungsrechts« gehandelt, entschieden die
Juristen.
Die Frau arbeitete in der hessischen Niederlassung eines bundesweit
tätigen Unternehmens. Der Arbeitgeber hatte gegenüber der
Eingangstür des Büros eine Videokamera angebracht, die
nicht nur den Eingangsbereich erfaßte, sondern auch den
Arbeitsplatz der Mitarbeiterin. Die Frau klagte dagegen, woraufhin
ein Arbeitsgericht ihren Chef zu einer Entschädigungszahlung
von 15000 Euro verurteilte. (Aktenzeichen 7 Sa 1586/09).
(dapd/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/158206.schadenersatz-für-videoüberwachung.html