19.01.2011 / Inland / Seite 5

Jobcenter müssen Kassenbeitrag tragen

Kassel. Tausende privat krankenversicherte Hartz-IV-Bezieher können mit Nachzahlungen rechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil, das das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag fällte. Im konkreten Fall verurteilte der 4. Senat das Jobcenter Saarbrücken, Beiträge zur privaten Krankenversicherung in Höhe von monatlich 207,39 Euro für einen hilfsbedürftig gewordenen Rechtsanwalt voll zu übernehmen.

Das Jobcenter hatte nur einen Zuschuß von 129,54 Euro zahlen wollen. Das entsprach dem Betrag, der im fraglichen Zeitraum für gesetzlich versicherte Hartz-IV-Bezieher an die Kassen überwiesen wurde. Seit 1. Januar 2009 steht privat versicherten Hartz-IV-Beziehern der Weg in die gesetzlichen Kassen nicht mehr offen. (dapd/jW)
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