04.01.2011 / Inland / Seite 2
Leiharbeiter haben volles Wahlrecht
Kassel. Leiharbeiter dürfen sowohl aktiv als auch passiv an
Betriebsratswahlen teilnehmen. Wie der Hessische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Montag in Kassel mitteilte,
bestätigte der zuständige Fachsenat für
Personalvertretungssachen eine vorherige Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main. Im konkreten Fall hatte ein
Leiharbeiter die Personalratswahl am Frankfurter
Universitätsklinikum angefochten, da ihm die Teilnahme
verwehrt worden war. Der VGH bezeichnet in seinem Beschluß
die »tatsächliche Eingliederung» im Entleihbetrieb
als entscheidendes Kriterium für das Wahlrecht. (dapd/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/156881.leiharbeiter-haben-volles-wahlrecht.html