31.12.2010 / Schwerpunkt / Seite 3
Definitionen: Flüchtlinge im eigenen Land
Als Inlandsvertriebene (internally displaced persons, kurz IDP)
bezeichnet man »Personen oder Gruppen von Personen, die
gezwungen wurden aus ihren Wohnungen, Häusern oder Orten zu
fliehen oder diese zu verlassen, wo sie bisher lebten«,
heißt es bei den Vereinten Nationen. Diese Bestimmung ist
allerdings, anders als bei der Definition von Flüchtlingen,
mit keiner staatlichen Verpflichtung verbunden. Grund für ihre
Flucht sind »bewaffnete Konflikte, Gewalt, Verletzung der
Menschenrechte, natürliche oder von Menschen gemachte
Katastrophen«, heißt es weiter. Inlandsflüchtlinge
werden diese Unglücklichen genannt, weil sie innerhalb ihrer
Heimat auf der Flucht sind und nie eine internationale Grenze
überquerten.
Mit ihrer Flucht verlieren diese Menschen nicht nur ihr Hab und
Gut, Haus und Hof, sondern auch Schulen für die Kinder,
medizinische Versorgung, Arbeitsplätze, Anschluß an
öffentliche Dienste wie Strom- und Wasserversorgung und
nachbarschaftliche Unterstützung. Sie lassen auch die
Gräber ihrer Vorfahren zurück. Als Folgen treten massive
physische, sozio-ökonomische und psychische Schäden bei
den Menschen auf, die vollkommen schutz- und ziellos unterwegs
sind. Anders als Flüchtlinge, die ihr Heimatland verlassen
haben, stehen Inlandsvertriebene offiziell zwar unter dem Schutz
ihrer Regierung oder nationaler Behörden, die sind im Irak
allerdings durch politischen Machtkampf und religiöse Spaltung
weitgehend gelähmt.
Von den 2,8 Millionen Inlandsvertriebenen leben bis zu 250000 in
der irakischen Hauptstadt Bagdad, deren jahrhundertealte gemischte
soziale und ethnisch-religiöse Bevölkerungsstruktur sich
in den letzten sieben Jahren weitgehend aufgelöst hat. In den
Provinzen Najaf, Basra, Missan, Kerbala, Kut, Ramadi, Falluja,
Salahadin, Kirkuk, Erbil und Dohuk sind jeweils bis zu 50000
Inlandsvertriebene registriert. In den restlichen Provinzen leben
bis zu 20000 Inlandsvertriebene. Nur in ohnehin weitgehend
unbewohnbaren Wüstengebieten wie Muthanna und Al-Rutba oder in
den nördlichen Gebirgsregionen an der
kurdisch-irakisch-iranischen Grenze, wurden nicht mehr als etwa
2000 Inlandsvertriebene gezählt. (kl)
https://www.jungewelt.de/artikel/156756.definitionen-flüchtlinge-im-eigenen-land.html