16.12.2010 / Inland / Seite 5
Geduldet ohne Kinderzuschlag
Kassel. Auf den sogenannten Kinderzuschlag für Familien mit
niedrigem Einkommen haben Ausländer ohne eine
längerfristige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland keinen
Anspruch. Diese Regelung erklärte das Bundessozialgericht
(BSG) am Mittwoch für rechtmäßig. »Der Senat
hält diesen Rechtszustand nicht für
verfassungswidrig«, so die Kasseler Richter.
Die 2005 im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung eingeführte
Sozialleistung soll verhindern, daß Geringverdiener mit
Kindern in die Bedürftigkeit abrutschen. Wenn ihr Einkommen
auf dem Niveau von Hartz IV liegt, können sie für jedes
Kind bis zu 140 Euro Kinderzuschlag beziehen. Dies hatte ein aus
Serbien stammender Vater, der im Monat rund 1350 Euro verdiente,
für seine vier Kinder einzuklagen versucht. Weil er
während des strittigen Zeitraums in Deutschland im Status der
Duldung gelebt hatte, war sein Antrag abgelehnt worden. Den
Kinderzuschlag könne nur bekommen, wer grundsätzlich zum
Kreis der Hartz-IV-Berechtigten gehöre, erklärte der
Senat. Asylbewerber und geduldete Ausländer sind vom
Arbeitslosengeld II ausgeschlossen. Ihnen stehen nur die deutlich
niedrigeren Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes zu.
(dapd/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/155987.geduldet-ohne-kinderzuschlag.html