08.12.2010 / Inland / Seite 2

Geldstrafen für »S21«-Gegner

Stuttgart. Das Amtsgericht Stuttgart hat zwei Robin-Wood-Aktivisten zu Geldstrafen von 300 und 1000 Euro verurteilt. Die beiden hatten am 30. August 2010 gemeinsam mit anderen Personen einen Abrißbagger besetzt, um gegen das Milliarden-Projekt »Stuttgart 21« zu protestieren. Die beiden Umweltschützer hatten Transparente an den Greifarm gehängt und einen Baustopp gefordert. Nach rund fünf Stunden waren sie von der Polizei entfernt worden. Gegen das Urteil werden Rechtsmittel eingelegt.

(jW)
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