12.11.2010 / Feminismus / Seite 15
Studentinnen sollen nicht kandidieren
Berlin/Potsdam. Das brandenburgische Wissenschaftsministerium will
offenbar verhindern, daß es an den Universitäten des
ostdeutschen Bundeslandes studentische Gleichstellungsbeauftragte
gibt. Wie der Freie Zusammenschluß der Studierendenschaften
(fzs) mitteilte, hat das Ministerium mit einem entsprechenden
Rundschreiben auf die Wahl einer Studentin zur
Gleichstellungsbeauftragten der Europauniversität in
Frankfurt/Oder reagiert. Darin teilt es mit, daß Studentinnen
für dieses Amt nicht wählbar seien. Allen Hochschulen
wird darin aufgetragen, entsprechende Regelungen aus ihren
Wahlordnungen zu streichen.
Dabei ist laut fzs an keiner Stelle des brandenburgischen
Hochschulgesetzes geregelt, wer für das Amt wählbar ist.
Nur aus einer Nebenbestimmung, in der die Freistellung für das
Amt geregelt ist, leite das Ministerium ab, daß
Gleichstellungsbeauftragte Beschäftigte der Hochschule sein
müssen und daß demzufolge Studentinnen nicht
wählbar seien. »Auf diese Weise das passive Wahlrecht
abzuerkennen, ist völlig unverständlich und unserer
Ansicht nach unzulässig«, erklärte dazu Juliane
Knörr, Mitglied des fzs-Vorstands. (jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/154108.studentinnen-sollen-nicht-kandidieren.html