06.10.2010 / Inland / Seite 4
Jalloh-Prozeß: Beginn ungewiß
Magdeburg. Der Prozeß um den Feuertod des Asylbewerbers Oury
Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle kann womöglich nicht wie
geplant Ende Oktober beginnen. Es gebe Anhaltspunkte für eine
schwere psychische Erkrankung des Angeklagten, teilte das
Landgericht Magdeburg am Dienstag mit. Deshalb habe man seine
Untersuchung durch einen Amtsarzt angeordnet.
Jalloh war am 7. Januar 2005 ums Leben gekommen. Der aus dem
westafrikanischen Sierra Leone stammende Mann war innerhalb von
zwei Minuten an den heißen Rauchgasen der brennenden
Matratze, auf der er gefesselt war, gestorben.
Das Landgericht Dessau hatte den ehemaligen Dienstgruppenleiter des
Polizeireviers Dessau, Andreas S., sowie seinen Kollegen
Hans-Ulrich M. im Dezember 2008 freigesprochen, weil ihnen nach
Auffassung des Gerichts keine Mitschuld an Jallohs Tod nachgewiesen
werden konnte. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob den
Freispruch für S. wegen gravierender Lücken in der
Beweisführung im Januar 2009 aber auf, weshalb der
Prozeß nun in Magdeburg wieder aufgerollt werden soll.
(AFP/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/152052.jalloh-prozeß-beginn-ungewiß.html