06.10.2010 / Inland / Seite 5
Neue Hürde für Auslieferungshaft
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat Flüchtlingen und
insbesondere anerkannten Asylbewerbern einen besseren Schutz vor
Auslieferungshaft zugestanden. Nach einem am Dienstag in Karlsruhe
veröffentlichten Beschluß ist die Haft unzulässig,
wenn der Flüchtling aus offenkundigen Gründen ohnehin
nicht ausgeliefert werden kann.
Damit gab das Gericht der Beschwerde eines schwerkranken Kurden aus
der Türkei statt und entschied, er sei durch eine
Inhaftierungsanordnung des Amtsgerichts Tiergarten in seinem
Freiheitsgrundrecht verletzt worden. Er war 2003 nach Deutschland
geflohen, weil er als Mitglied der verbotenen Arbeiterpartei
Kurdistans (PKK) gefoltert und zu lebenslanger Haft verurteilt
worden war. Sein Asylantrag war anerkannt worden. 2006 hatte die
Türkei um Festnahme des Mannes gebeten, weil er angeblich an
Bombenanschlägen und Tötungsdelikten in der Türkei
beteiligt gewesen sein soll. Das Amtsgericht ordnete seine
Inhaftierung an, nach sechs Tagen wurde er aber aus
gesundheitlichen Gründen wieder entlassen.
(AFP/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/152049.neue-hürde-für-auslieferungshaft.html