29.09.2010 / Inland / Seite 4
Bildungspaket nicht für Flüchtlinge
Berlin. Das von der Bundesregierung beschlossene
»Bildungspaket« für Kinder von Hartz-IV-Beziehern
gelte nicht für Flüchtlingskinder, die außerdem
weiter bis zu 47 Prozent weniger Sozialhilfe als Kinder von
Hartz-IV-Betroffenen erhalten. Darauf hat am Dienstag der Berliner
Flüchtlingsrat hingewiesen.
Der am Montag veröffentlichte Gesetzentwurf zu den
Regelsätzen sieht für Kinder, nach dem Alter gestaffelt,
unverändert 215 bis 287 Euro pro Monat vor. Zudem erhalten
Schulkinder ab 2011 Sachleistungen zur Deckung ihres
Bildungsbedarfs. All dies gilt jedoch nicht für Kinder, die
unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) fallen, obwohl auch
sie schulpflichtig sind. An Sozialleistungen erhalten sie lediglich
133 bis 199 Euro. Die Regelsätze des AsylbLG wurden 1993
festgelegt und gelten seither unverändert.
Georg Classen, Sozialrechtsexperte des Flüchtlingsrats Berlin,
wies darauf hin, daß das Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen die Leistungen nach dem AsylbLG am 26. Juli
2010 für offensichtlich unzureichend und verfassungswidrig
erklärt hat. Die Beträge prüfe jetzt das
Bundesverfassungsgericht.
(jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/151684.bildungspaket-nicht-für-flüchtlinge.html