22.09.2010 / Ratgeber / Seite 14
Sauerstoffbehandeltes Fleisch ist zu kennzeichnen
Ein durch Sauerstoff behandeltes Frischfleisch muß im
Einzelhandel als solches gekennzeichnet werden. Das entschied das
Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem am
vergangenen Donnerstag veröffentlichten Urteil. Demnach darf
Fleisch, das zur Stabilisierung der roten Farbe einer
Sauerstoffhochdruckbehandlung unterzogen wurde, nicht ohne einen
Hinweis in der Theke angeboten werden.
Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des
Verwaltungsgerichts Braunschweig aus dem Dezember 2008 und wies die
Klage eines Lebensmitteleinzelhändlers ab. Begründet
wurde das damit, daß beim Fehlen eines Hinweises die
Verbraucher in die Irre geführt werden, da das Fleisch einen
frischeren Eindruck mache.
Bei dem Verfahren wird Sauerstoff unter hohem Druck mehrere Stunden
in einen Behälter mit Fleisch eingeleitet. Dadurch wird zwar
nicht die Haltbarkeit des Fleischs verlängert, aber dem
»Vergrauen« entgegengewirkt. Das Fleisch behält so
länger seine kräftige rote Farbe. (dapd/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/151305.sauerstoffbehandeltes-fleisch-ist-zu-kennzeichnen.html