Auf die Rechte der Kunden im sogenannten Fernabsatz wies die
Stiftung Warentest im Septemberheft von Test hin. »Nur 14
Tage Widerruf« gelten demzufolge auch bei Käufen
über Auktionen im Internet. Bisher habe speziell hier die
Frist einen Monat betragen, »doch diese Ausnahme wurde nun
mit Einführung der neuen Widerrufsbelehrung aufgehoben.
Gleichzeitig stellte der Bundesgerichtshof klar, daß
Händler nicht nur den Preis erstatten müssen, wenn ein
Kunde den Kauf widerruft, sondern auch das Porto – sowohl
fürs Hinsenden der Ware als auch fürs
Zurückschicken«. Das gelte im gesamten Fernabsatz, also
egal, ob per Katalog, Telefon oder Internet eingekauft wurde
(Aktenzeichen VIII ZR 268/07). Einzige Ausnahme: Wenn der Wert der
Ware geringer als 40 Euro ist, »darf der Händler das
Porto dem Kunden aufdrücken«. Sollte der
Widerrufshinweis fehlen oder falsch sein, verlängert sich die
Frist unbegrenzt. Viele Kunden könnten deshalb noch nach
Jahren die Ware zurückgeben, hieß es in Test.
Ein Sonderfall aber liegt offenbar vor, wenn ein Produkt zwar
online bestellt, jedoch in einem Geschäft abgeholt wurde. Ein
Test-Leser wollte einen so erworbenen Camcorder nach dem
Widerrufsrecht im Fernabsatz zurückgeben. Ihm wurde das jedoch
mit dem Verweis »aber nicht bei Abholung« verwehrt.
»Und falls er auf seinem Recht bestehe, bekomme er gar eine
Strafanzeige wegen Nötigung. Das ist böse, und so einfach
geht es auch nicht«, kommentierte die Stiftung. »Nur
wenn der Kunde beim Abholen noch entscheiden durfte, ob er wirklich
kauft oder lieber doch nicht, hat er kein Widerrufsrecht«,
wurde in dem Artikel Jurist Dr. Carsten Föhlisch vom
Gütesiegel »Trusted Shops« zitiert. Stehe aber im
Kleingedruckten, daß die Internetbestellung verbindlich ist,
so wie bei dem Hifi-Shop des Kunden, dann dürfe später
widerrufen werden. Schließlich sei der Sinn des
Widerrufsrechts, den Fernabsatzkunden die Gelegenheit zu geben, die
Waren auch in Augenschein zu nehmen. Stiftung Warentest wies
allerdings darauf hin, daß diese Frage höchstrichterlich
noch nicht entschieden wurde. Deshalb sollte, wer im Internet
bestellt, auf Gütesiegel achten, z. B. die unter
www.internet-guetesiegel.de.
Außerdem räumten Händler mit dem Zertifikat von
»Trusted Shop« ihren Kunden auch bei Abholung ein
Widerrufsrecht ein.(jW)