31.08.2010 / Inland / Seite 4
Gericht stärkt Hartz-IV-Bezieher
Kassel. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Montag in mehreren
Verfahren die Rechte von Hartz-IV-Beziehern gestärkt. In einer
Entscheidung ging es um die Wohnkosten der Betroffenen. Erhalten
Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) eine befristete
Beschäftigung und ziehen währenddessen in eine teurere
Wohnung, muß nach dem Urteil die sie betreuende
Arbeitsgemeinschaft (Arge) auch diese Unterkunftskosten
übernehmen. Das Gericht urteilte, daß Hartz-IV-Bezieher
vor Abschluß eines Mietvertrags die Behörde um Erlaubnis
fragen müssen. In diesem Fall war die Klägerin aber bei
Unterzeichnung des Mietvertrags nicht hilfebedürftig. Daher
stehe ihr die Übernahme der Unterkunftskosten zu.
Nach einer weiteren Entscheidung darf die Arge mit Blick auf ein
erst in Jahren zu erwartendes Vermögen nicht einfach das Alg
II nur noch als Darlehen gewähren. Nur Vermögen, das sich
voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten verwerten lasse,
könne angerechnet werden.
Klagen gegen die Anrechnung der mittlerweile eingestellten
sogenannten Abwrackprämie als Einkommen auf Hartz IV
können sich ebenfalls lohnen. So hat nach Angaben des
Bundessozialgerichts die Arge Cottbus wegen mangelnder
Erfolgsaussicht in zwei Fällen ihre Klagen
zurückgenommen. Die Behörde hatte einem Arbeitslosen
wegen des Erhalts der 2500 Euro hohen Abwrackprämie das ALG II
gekürzt.
(apn/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/150108.gericht-stärkt-hartz-iv-bezieher.html