20.08.2010 / Inland / Seite 4

Für Schulbücher gibt es kein Geld

Kassel. Hartz-IV-Bezieher können rückwirkend keine Kosten für Schulbücher erstattet bekommen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag entschieden und damit die Klage eines ehemaligen Schülers aus dem Raum Ludwigshafen zurückgewiesen, der den ihm gewährten Lernmittelgutschein in Höhe von 59 Euro als unzureichend erachtete und die tatsächlich ausgegebenen 200 Euro erstattet haben wollte. Es gebe keinen rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, so der 14. Senat. (apn/jW)
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