17.08.2010 / Inland / Seite 5
129-b-Prozeß fortgesetzt
Düsseldorf. Nur 90 Minuten hat am Montag eine weitere
Verhandlung im 129-b-Verfahren gegen Faruk Ereren vor dem
Oberlandesgericht in Düsseldorf gedauert. Der nächste
Prozeßtag ist erst für den 2. September anberaumt.
Ereren, seit 2007 in Untersuchungshaft, ist wegen angeblicher
Mitgliedschaft in einer »terroristischen Vereinigung im
Ausland« angeklagt. Nach Meinung der Bundesanwaltschaft hatte
der 55jährige, der schon in der Türkei lange Jahre
inhaftiert war, eine Führungsposition innerhalb der
Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front DHKP-C.
Ererens Anwalt hat nun Beschwerde wegen »Verletzung der
Gefangenenrechte und Verschleppung des Prozesses« beim
Europäischen Gerichtshof im Strasbourg eingereicht. Die
Verteidigung beantragte zudem erneut die unverzügliche
Entlassung ihres Mandanten. »Die Untersuchungshaft ist nicht
mehr verhältnismäßig. Herr Ereren ist schwer
erkrankt auf Grund der Folter in der Türkei. Seine
unverzügliche Entlassung ist geboten«, heißt es in
der Einlassung.
(jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/149356.129-b-prozeß-fortgesetzt.html