13.08.2010 / Schwerpunkt / Seite 3
Gutscheine für Hartz-IV-Bezieher
Zur Debatte um Bildungsgutscheine und Chipkarten für Kinder
und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug erklärte der
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, am Donnerstag: »Die
aktuelle Diskussion um Chipkarten für Kinder und Jugendliche
im Hartz-IV-Bezug ist eine Debatte um Verpackungen. Richtig an dem
Ansatz ist zweifellos, daß bestimmte Leistungen zur
Förderung von Kindern besser als Sachleistung als in Form von
Geldpauschalen erbracht werden können. Entscheidender ist
jedoch, was Kinder überhaupt brauchen, welche Rechte sie und
ihre Familien bekommen sollen und wer das ganze organisieren soll.
Die Chipkarte allein gibt noch keine Antworten auf die Auflagen des
Bundesverfassungsgerichts. Die Bundesregierung ist aufgefordert,
bis zum Ende des Jahres für alle Kinder und Jugendlichen das
Existenzminimum zu definieren und sicherzustellen. Jeder
Lösungsvorschlag wird sich daran messen lassen müssen, ob
er sowohl den zum Teil sehr individuellen Bedarfen von Kindern als
auch den zum Teil sehr unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort
gerecht wird.« Der Verband kündigt an, in der kommenden
Woche ein detailliertes Konzept zur Existenzsicherung von Kindern
und Jugendlichen vorzustellen, das den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts entspricht und auch die Fragen nach den
rechtlichen und verwaltungstechnischen Konsequenzen
beantwortet.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) lehnt den Vorstoß von
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) dagegen ab.
Verbandspräsident Adolf Bauer hatte am Mittwoch
Bedarfsgutscheine als »sozialpolitisches Instrument aus der
Mottenkiste des letzten Jahrhunderts« bezeichnet. Der
SoVD-Chef mahnte an, die Neubemessung der Hartz-Sätze
müsse den Bedarf von Kindern umfassend berücksichtigen,
eine Gutscheinregelung sei aber der falsche Weg (siehe auch jW vom
12. August). Die Sozialversicherungsexpertin des Verbandes und
frühere DGB-Vizevorsitzende, Ursula Engelen-Kefer, sagte, die
Sätze müßten das »Existenzminimum bedarfs-
und realitätsgerecht widerspiegeln« und auf Basis der
Preisentwicklung angepaßt werden: »Wenn diese
Grundsätze beachtet werden, muß es zwangsläufig
höhere Hartz-IV-Leistungen geben und zwar nicht nur für
Kinder, sondern auch für Erwachsene.«
Auch die stellvertretende Vorsitzende der
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Margret Mönig-Raane,
kritisiert von der Leyens Kindergutscheinpläne. Es sei
»weder christlich noch sozial«, Eltern dazu zwingen zu
wollen, Kinder in die Nachhilfe oder zum Musikunterricht zu
schicken. (jW/ddp)
https://www.jungewelt.de/artikel/149152.gutscheine-für-hartz-iv-bezieher.html