28.07.2010 / Inland / Seite 4
Polizei darf nicht einfach so filmen
Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem am Dienstag
bekanntgewordenen Urteil die langjährige Praxis der Berliner
Polizei, Demonstrationen zu Zwecken der Einsatzplanung und -lenkung
zu filmen, für rechtswidrig erklärt. Dies teilte die
Humanistische Union mit. Die Bürgerrechtsorganisation hatte
gegen die bislang gängige Polizeipraxis geklagt.
Anlaß der Entscheidung war die Überwachung der
Antiatomdemonstration vom 5.September 2009. Diese hatte die
Berliner Polizei aufgenommen, obwohl sie selbst bei den Teilnehmern
keinerlei Gewaltabsichten feststellen konnte. Das
Verwaltungsgericht stellte ausdrücklich fest, daß es an
einer Rechtsgrundlage hierfür fehlte. Damit habe das Gericht
der pauschalen, anlaßlosen Videoaufzeichnung, wie sie die
Berliner Polizei über Jahre praktiziert hatte, »nun
einen Riegel vorgeschoben«, betonte die Humanistische Union.
(jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/148267.polizei-darf-nicht-einfach-so-filmen.html