24.07.2010 / Inland / Seite 4
Gericht bewahrt Konzern vor Zahlung
Karlsruhe. Für Gesundheitsschäden wegen Bergbaubeben
kann in der Regel kein Schmerzensgeld verlangt werden. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag erstmals
entschieden. Der BGH wies die Schmerzensgeldklage einer Frau aus
dem Saarland zurück, die psychische Schäden aufgrund von
bergbaubedingten Erderschütterungen geltend machte.
Die 47jährige Klägerin wohnt mit ihrem Mann und ihren
Kindern in einem Eigenheim im saarländischen
Schmelz-Hüttersdorf. Infolge des Bergbaus in der Nähe
ihres Hauses kam es in den Jahren 2005 und 2006 zu
Erderschütterungen, die der Klägerin nach Angaben
ihres Anwalts »wie ein mittleres Erdbeben« vorkamen.
Die Frau berichtet, sie leide deshalb seit März 2005 an
erheblichen psychischen Problemen wie einer Phobie sowie
psychosomatischen Beschwerden wie Schlaflosigkeit und
ständigen Angstzuständen in Erwartung weiterer Beben. Die
Klägerin verlangte vom Steinkohleunternehmen RAG ein
Schmerzensgeld von mindestens 4000 Euro. Die RAG ist Auftraggeber
des Bergbaus in der Gegend. Vor dem Amtsgericht Lebach und dem
Landgericht Saarbrücken war die Klage der Frau gescheitert.
Die dagegen gerichtete Revision wies der BGH nun zurück.
(ddp/jW)
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