07.07.2010 / Inland / Seite 1

BGH erlaubt Embryonenauswahl

Leipzig. Der Bundesgerichtshof hat die Präimplantationsdiagnostik (PID) bei den aus künstlicher Befruchtung entstandenen Embryonen für zulässig erklärt. Dieses Verfahren zur Feststellung genetischer Defekte und Erbkrankheiten verstößt nicht gegen das Embryonenschutzgesetz, entschied der Fünfte Senat des BGH am Dienstag in Leipzig. Damit bestätigte er den Freispruch eines Berliner Frauenarztes.

Der Mediziner hatte 2005 und 2006 bei drei Paaren die im Reagenzglas befruchteten Eizellen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf genetische Auffälligkeiten hin untersucht. In Abstimmung mit den Frauen ließ er die Embryonen mit einem Gendefekt absterben. Das Berliner Landgericht hatte ihn freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch gegen das Urteil Revision eingelegt, die der BGH nun abgewiesen hat. (apn/jW)
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