Im Rahmen einer Kooperation mit der Fachzeitschrift
Arbeitsrecht im Betrieb, die sich an Betriebsräte und
Gewerkschafter richtet, berichten wir an dieser Stelle über
aktuelle Beiträge und Diskussionen zu Entwicklungen im
Arbeitsrecht.
Beschäftigte in größeren Betrieben können sich
in einer bis zu sechsmonatigen Pflegezeit von der Arbeit befreien
lassen, um einen nahen Angehörigen zu versorgen. Ein Anspruch
darauf, die Pflegezeit in mehrere Phasen aufzuteilen, existiert
jedoch nicht. Eine entsprechende Entscheidung des
Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg ist Gegenstand
eines Artikels in der Sommerausgabe der Fachzeitschrift
Arbeitsrecht im Betrieb.
Die vom LAG vorgenommene Auslegung des Pflegezeitgesetzes sei nicht
zu beanstanden, so der Berliner Rechtsanwalt Wolf-Dieter Rudolph in
dem Beitrag. Schließlich habe der Gesetzgeber zu einer
möglichen Aufteilung der Pflegezeit keine Aussage gemacht.
Allerdings hätte das LAG nach Ansicht des Autors stärker
auf den Sinn und Zweck des Pflegezeitgesetzes abheben müssen.
Dieses sollte unter anderem »die Pflege noch besser auf die
Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen sowie
ihrer Angehörigen ausrichten« sowie die Betreuung in
gewohnter häuslicher Umgebung ermöglichen. »Von
daher wäre darauf abzustellen, ob der Pflegebedürftige
und die ihn Pflegenden das Bedürfnis haben, die Pflege
über mehrere Abschnitte zu verteilen.« Das könne
beispielsweise dann der Fall sein, wenn sich Geschwister in der
Pflege abwechseln wollten.
Vor diesem Hintergrund hält Rudolph die Klärung dieser
Frage durch das Bundesarbeitsgericht für sinnvoll. Auch beim
aktuellen Stand der Dinge könnten Betriebsräte zudem auf
Betriebsvereinbarungen drängen, die eine Aufteilung der
Pflegezeiten ermöglichen.
(jW)
Arbeitsrecht im Betrieb – Zeitschrift für
Betriebsratsmitglieder. Erscheinungsweise: monatlich. Bezug und
Probeabo: www.aib-web.de