11.06.2010 / Inland / Seite 5

Kein Verfahren gegen ­Antimilitaristen

Berlin. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat am Donnerstag ein Strafverfahren wegen der Störung eines Bundeswehrgelöbnisses eingestellt. Zwei Antimilitaristen, die im Jahr 2008 anläßlich der Generalprobe für ein Gelöbnis vor dem Reichstagsgebäude ein Transparent entrollt hatten, waren wegen Hausfriedensbruch und Widerstand angeklagt worden. Nach eigener Aussage wollten die Aktivisten, die der Deutschen Friedensgesellschaft angehören, die glorifizierende Wirkung der Militärzeremonie stören. Das Gericht stellte das Verfahren nun wegen Geringfügigkeit und gegen Zahlung einer Geldbuße von 100 bzw. 150 Euro ein. (jW)
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