07.04.2010 / Feuilleton / Seite 13

Propofol und Praxis

Der frühere Leibarzt von Michael Jackson, Conrad Murray, darf trotz der Anklage wegen fahrlässiger Tötung vorerst weiter praktizieren. Eine erste Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof in Kalifornien verlief am Montag (Ortszeit) ergebnislos. Die nächste Anhörung soll Mitte Juni stattfinden. Die Staatsanwaltschaft will ein Berufsverbot in Kalifornien erwirken. Würde dieses anschließend auf Texas und Nevada ausgeweitet, wo Murray Praxen unterhält, wäre es eine »finanzielle und persönliche Katastrophe«, erklärten die Anwälte. Der Arzt hatte dem unter Schlafstörung leidenden Jackson nach eigener Darstellung auf dessen wiederholten und ausdrücklichen Wunsch das Narkosemittel Propofol gespritzt. (AFP/jW)
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