27.03.2010 / Inland / Seite 2

Weiter Residenzpflicht in Berlin und Brandenburg

Berlin. Brandenburg und Berlin haben ihre Pläne zurückgezogen, die Residenzpflicht für Asylbewerber zwischen beiden Bundesländern aufzuheben. »Wir sind uns mit Berlin in der rechtlichen Bewertung einig, daß es für die erlaubnisfreie Zulassung des vorübergehenden Aufenthalts im jeweiligen Nachbarland einer Änderung des Bundesrechts bedarf«, sagte der Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums, Geerd Piorkowski, der taz (Samstagausgabe). Flüchtlinge werden nun weiterhin eine Erlaubnis der Ausländerbehörde benötigen, wenn sie die Grenze ihres Bundeslandes verlassen wollen.(ddp/jW)
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