23.03.2010 / Feuilleton / Seite 12
Verdonnert
Wegen Verletzung des Urheberrechts hat das Landgericht Magdeburg
einen Vater und dessen volljährigen Sohn zur Erstattung von
3000 Euro verurteilt. Der Sohn hatte in dem Verfahren
eingeräumt, 2005 über ein sogenanntes
Filesharing-Programm in einer Tauschbörse illegal 132
Musikstücke angeboten zu haben, wie ein Gerichtssprecher am
Montag sagte. Damit habe er anderen Mitgliedern des Rings
ermöglicht, sich die Lieder von seinem Rechner auf ihre
eigenen Rechner herunterzuladen, ohne hierfür bezahlen zu
müssen.
Der Vater wollte davon nichts gewußt haben. Aus Sicht der
Richter haftet auch der Vater, da über seinen Internetzugang
der illegale Tausch abgewickelt wurde. Der Vater hätte sich
sachkundiger Hilfe bedienen müssen, urteilte die Zivilkammer.
Durch den Einsatz von Firewalls und Schutzprogrammen hätte der
illegale Datenaustausch verhindert werden können. Vater und
Sohn müßten nun die Anwaltskosten der Musikindustrie in
Höhe von 3000 Euro zahlen.(ddp/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/141579.verdonnert.html