Berlin. Eine Woche nach dem Hartz-IV-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts werden die Jobcenter »mit
Anträgen auf besondere Leistungen überhäuft«.
Das berichtete der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der
Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, der Bild-Zeitung.
Die Behörde hat nun eine Liste festgelegt, in welchen
Härtefällen eine laufende Zusatzzahlung erfolgen soll.
Alt sagte dem Blatt, viele Anträge müßten abgelehnt
werden, »da es zum Großteil keine besonderen
Härtefälle sind«. Das Gericht habe festgelegt,
daß es nicht um kaputte Waschmaschinen gehe, sondern nur um
absolute Einzelfälle wie zum Beispiele besondere Erkrankungen,
bei denen die Krankenkasse nicht zahle. (apn/jW)