03.02.2010 / Kapital & Arbeit / Seite 9
BGH-Entscheid gegen Wasserversorger
Karlsruhe. Kartellbehörden können künftig gegen
überhöhte Preise von Wasserversorgern vorgehen. Der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Dienstag,
daß der Versorger Enwag in Wetzlar seine Preise um 30 Prozent
senken muß. Eine entsprechende Verfügung der hessischen
Wettbewerbshüter sei zu recht ergangen.
Mit der Grundsatzentscheidung stärkte der BGH-Kartellsenat die
Preiskontrolle der Länder insgesamt. Erstmals stellte das
Gericht fest, daß die öffentlichen Wasserversorger der
Aufsicht der Kartellbehörden unterliegen. Die Vorschrift aus
dem Jahr 1990 gelte für diese Unternehmen weiter, nur für
Strom- und Gasversorger sei sie 1999 außer Kraft getreten.
Mit dem rechtskräftigen Beschluß wurde das Urteil des
Oberlandesgerichts Frankfurt vom 18. November 2008 bestätigt.
(apn/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/138904.bgh-entscheid-gegen-wasserversorger.html