25.01.2010 / Schwerpunkt / Seite 3
Der Apartheidprozeß im Zeitraffer
1994. Ende der Apartheid in Südafrika.
1998. Die Wahrheitskommission, die sich mit den Verbrechen der
Apartheid auseinandergesetzt hat, empfiehlt Reparationszahlungen
für 22000 Opfer.
2002. Der Opfer-Verein Khulumani reicht in den USA Klage gegen 23
Unternehmen ein, die mit dem Apartheidregime Geschäfte gemacht
hatten.
April 2003. Südafrikas Präsident Thabo Mbeki verspricht
Entschädigungszahlungen. Justizminister Penuell Maduna bittet
das US-Gericht in einem Brief, die Klage abzuweisen, da sie die
Souveränität Südafrikas untergrabe.
Juli 2003. Südafrika beginnt mit einer einmaligen
Entschädigungszahlung von umgerechnet 3000 Euro pro Kopf an
17000 Opfer.
2004. Die Klage wird in den USA abgewiesen.
2005. Khulumani legt Berufung ein.
2006. Die Berufung hat Erfolg.
2007. Die beklagten Konzerne legen vor dem obersten Gericht
Berufung ein. Weil fünf Richter in der neunköpfigen Jury
sich befangen erklären, senden sie den Fall zurück an das
Ursprungsgericht. Dieses muß die abgeänderte Anklage,
die sich nur noch gegen elf Konzerne richtet, nun zulassen.
Dezember 2008. Der das Verfahren ablehnende Richter stirbt.
Januar 2009. Die Obama-Regierung benennt die als liberal geltende
Richterin Scheindlin als Nachfolgerin. Erstmals wird dem Fall
inhaltliche Beachtung geschenkt.
April 2009. Scheindlin läßt die Anklage gegen fünf
Konzerne zu und leitet die Beweisaufnahme ein. Die Konzerne legen
Berufung ein, die von ihr sofort abgewiesen wird.
August 2009. Die Konzerne legen erneut Berufung ein.
September 2009. In das Berufungsverfahren, in dem die
Konzernverteidiger ihre Strategie darauf auslegen, daß die
südafrikanische Regierung das Verfahren ablehnt, platzt wie
eine Bombe das Schreiben der Zuma-Administration, das den
Prozeß gutheißt. Das Verfahren wird vertagt.
Januar 2010. Das Gericht hört die Parteien an. Die
Entscheidung wird in drei bis sechs Monaten erwartet.
(cs)
https://www.jungewelt.de/artikel/138335.der-apartheidprozeß-im-zeitraffer.html