11.01.2010 / Feuilleton / Seite 13

Wahl der Waffe

Das Münchner Institut für Kunst und Forschung (IKF) hat beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Main Klage wegen einer Polizeimaßnahme erhoben, mit der die Kunstaktion »Militärischer Bankenschutz« vor der Zentrale der Commerzbank behindert wurde. Mit der Aktion wurde der militärische Schutz der Bank verbildlicht. Anlaß war der jährliche »Celler Trialog«, eine Veranstaltung von Commerzbank, Bundeswehr und Politik zum militärischen Schutz deutscher Finanzmärkte. Die Künstler bewachten in Kampfanzügen mit in China hergestellten Plastikattrappen deutscher Sturmgewehre den Haupteingang. Die Aktion war angemeldet, wurde aber von Polizeibeamten in Zivil mit Verweis auf das Waffengesetz unterbunden. Das IKF sieht hierin einen Verstoß gegen die Kunst-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. (jW)
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