28.12.2009 / Inland / Seite 2

Bundessozialrichter für Mindestlohn

Berlin. Deutschlands oberster Bundessozialrichter, Peter Udsching, hat Lohndumping scharf kritisiert und sich für Mindestlöhne ausgesprochen. Daß Arbeitgeber Gehälter »bewußt niedrig ansetzen« und damit von den ergänzenden Hartz-IV-Leistungen profitieren, seien Auswüchse, denen man »mit einem allgemeinen Mindestlohn begegnen« könne, sagte Udsching einem Vorabbericht der Verbraucherzeitschrift Guter Rat zufolge. Der oberste Hartz-IV-Richter hält die im Arbeitslosengeld II für Ernährung vorgesehene Summe von 130 Euro für ausreichend. »Wer kochen kann, sollte mit diesen 130 Euro auskommen.« (AFP/jW)
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