16.12.2009 / Inland / Seite 5
Hartz IV: Berlin war zu »großzügig«
Kassel. Mit seiner verhältnismäßig
großzügigen Erstattung von Unterkunftskosten der
Hartz-IV-Bezieher hat das Land Berlin nach einem Urteil des
Bundessozialgerichts (BSG) »vorsätzlich« gegen
geltendes Recht verstoßen. Dem Bund muß das Land daher
Schadensersatz in Höhe von 13,14 Millionen Euro plus Zinsen
zahlen, entschied das BSG am Dienstag in Kassel. Der Bund hatte 47
Millionen gefordert.
Laut Gesetz werden Hartz-IV-Beziehern die Kosten für
Unterkunft und Heizung »in angemessener Höhe«
erstattet. Ist die Wohnung zu teuer, wird die tatsächliche
Miete »in der Regel« nur für bis zu sechs Monate
bezahlt; in dieser Frist müssen die Betroffenen in eine
billigere Unterkunft umziehen. Das Land Berlin gewährte
dagegen von 2005 bis 2008 eine Frist von einem Jahr.
Bei der Höhe der Rückzahlungssumme berücksichtigte
das BSG, daß ein Großteil der Betroffenen keine
preiswertere Wohnung hätte finden oder aus anderen
Gründen nicht hätte umziehen können. (AFP/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/136385.hartz-iv-berlin-war-zu-großzügig.html