01.12.2009 / Feuilleton / Seite 13
»Kein Recht auf Privatkopie«
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat sich zum »3.
Korb Urheberrecht« geäußert, den seine Regierung
gerade packt. Der wichtigste Halbsatz ist, »daß es kein
›Recht auf Privatkopie‹ gibt« – wie
Neumman die Anführungsstriche im Interview mit dem
promedia-Magazin gesetzt hat, ist auch auf bundesregierung.de beim
»Interview im Wortlaut« nicht vermerkt.
Im Koalitionsvertrag seien »zwar keine Initiativen für
gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen
vereinbart« worden, sagt Neumann, aber doch etwas in der
Richtung, nämlich »Möglichkeiten der
Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und
Internetserviceprovidern (zu) fördern«. Dann kommt der
Satz zum Rechtsverständnis, der von Gerichten allerdings noch
bestätigt werden muß: »Man sollte sich aber vor
Augen halten, daß es kein ›Recht auf
Privatkopie‹ gibt. Die Informationsfreiheit gebietet auch
nicht etwa einen kostenlosen Zugang zu Kulturgütern. Das wurde
alles schon sehr ausführlich im Rahmen des 2. Korbes
diskutiert. Damals wurden allerdings auch Zweifel laut, ob weitere
Einschränkungen der Privatkopie wirklich effektiv und mit
Rücksicht auf die Verbraucher durchsetzbar wären.«
Die Privatisierung des Internets ist also lange beschlossen, nur
noch nicht durchsetzbar.
An einer anderen Stelle im Interview wendet sich Neumann an die
Länder und Kommunen. Sie sollen weiter den
»Löwenanteil der öffentlichen Ausgaben für
Kultur in diesem Land« tragen. Das sei in der Verfassung so
vorgesehen. Der Anteil der Kultur an ihren Etats betrage »im
Mittelwert 1,9 Prozent. Mit Sparmaßnahmen in diesem Bereich
saniert man keine Haushalte! (…) Die geringen Einsparsummen,
die überhaupt möglich wären, stehen in keinem
Verhältnis zu dem kulturellen Flurschaden, den man anrichten
würde.«
(jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/135520.kein-recht-auf-privatkopie.html