Wie du und ich
Wie unterscheiden sich Betriebs- und Personalratsmitglieder von
»normalen« Beschäftigten? Dieser Frage geht eine
in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Industrielle
Beziehungen vorgestellte Untersuchung des WSI-Mitarbeiters Martin
Behrens nach. Die in telefonischen Interviews erhobenen Daten
bestätigen zum einen bisherige Forschungsergebnisse. Demnach
sind betriebliche Interessenvertreter vergleichsweise deutlich
besser gewerkschaftlich organisiert als die übrige
Belegschaft. Allerdings – und das mag manche überraschen
– sind die Unterschiede hinsichtlich Schulausbildung und
beruflicher Stellung vergleichsweise gering.
Interessant ist zum anderen die Frage nach der Unterschiedlichkeit
politischer Einstellungen. Behrens dazu: »Aktive und
ehemalige Interessenvertreter lehnten Leiharbeit deutlich
öfter ab, zeigten sozialdarwinistischen Avancen häufiger
die kalte Schulter und erwiesen sich als vom
›Standortvorteil Mitbestimmung‹ häufiger
überzeugt als ihre Kolleginnen und Kollegen ohne jede
Interessenvertretungserfahrung.« Die Ablehnung der Leiharbeit
ist mit 72,5 Prozent zwar auch bei letzteren deutlich. Bei aktiven
Betriebs- und Personalratsmitgliedern liegt dieser Wert bei
über 90 Prozent. Anders in der Frage der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf: Für diese Forderung besteht unter
Interessenvertretern zwar nicht deutlich weniger Unterstützung
als unter anderen Beschäftigten, eine
»Avantgarde-Position« lasse sich aus den erhobenen
Daten jedoch nicht herauslesen, so der Autor. (jW)
Industrielle Beziehungen – Zeitschrift für Arbeit,
Organisation und Management. Jg. 16, Heft 4/2009, Hampp
Verlag, Mering, Jahresabo (vier Ausgaben): 60 Euro, ISSN:
0943-2779
Ohne Leiharbeit
Das Arbeitnehmerentsendegesetz spielt in manchen Bereichen eine
wichtige Rolle dabei, ein Mindestmaß existenzsichernder
Arbeitsbedingungen zu garantieren. Es ermöglicht,
Mindestlöhne und -bedingungen in ausgesuchten Branchen
für alle hierzulande eingesetzten Beschäftigten aus dem
In- und Ausland verbindlich festzuschreiben. Ein vom Bund-Verlag
herausgegebener Praxiskommentar zeigt auf, welche
Handlungsmöglichkeiten sich für Interessenvertreter aus
dem Gesetz ergeben. IG-Metall-Vize Detlef Wetzel kritisiert in
seinem Vorwort, daß mit der Zeitarbeit das Gesetz für
»eine der wichtigsten Branchen, in denen die Festsetzung
eines Mindestentgelts erforderlich ist«, nicht gilt. (jW)
Jürgen Ulber: Basiskommentar Arbeitnehmerentsendegesetz,
Bund-Verlag, Frankfurt/Main 2009, 313 Seiten, 29,90 Euro, ISBN:
978-3-7663-3947-8