Zum Linke-Landesparteitag am 28. November in Berlin: Antrag 8
von Die Linke Neukölln »Geheimverträge der Berliner
Wasserbetriebe offenlegen«
Der Landesparteitag möge beschließen: Die Linke Berlin
unterstützt den vom Verfassungsgerichtshof einstimmig
zugelassenen Gesetzentwurf des Volksbegehrens der
Bürgerinitiative »Berliner Wassertisch« zur
Offenlegung von Geheimverträgen bei den teilprivatisierten
Berliner Wasserbetrieben. Die Linke Berlin fordert ihre Fraktion im
Abgeordnetenhaus auf, den Gesetzestext des Volksbegehrens
unverändert in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Begründung: (…) Der Verfassungsgerichtshof hat am 6.
Oktober 2009 einstimmig entschieden: Die Regelungsmaterie des
»Kernbereichs der Berliner Wasserwirtschaft« des
Gesetzesvorschlags unterfällt der landesgesetzlichen
Gesetzgebungsbefugnis (S.12). Ein Rechtsgeschäft, dessen
Inhalt den »Kernbereich der Berliner Wasserwirtschaft«
zum Gegenstand hat, ist unter dem Aspekt der grundgesetzlichen
Verteilung der Gesetzgebungskompetenz nicht dem Sachbereich des
bürgerlichen Rechts zuzurechnen (S.14) und 3. Auch bei der
privatrechtlichen Ausgestaltung von »Regelungen im Bereich
der öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge
zwischen dem Staat und Dritten« sind Rechtsgeschäfte im
»Kernbereich der Berliner Wasserwirtschaft (...) hierdurch
nicht dem öffentlichen Recht entzogen« (S.15).
Die Linke unterstützt diese durch höchstrichterliche
Rechtsprechung geschaffenen Gestaltungsspielräume und
beteiligt sich nicht im Vorfeld einer abschließenden
Rechtsklärung an Rechtsstreitigkeiten. (...)