14.11.2009 / Feuilleton / Seite 13
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Das Greifswalder Verwaltungsgericht hat die Klage eines
Künstler gegen einen Hundesteuerbescheid abgelehnt. Seine
Anträge seien religiöser Natur und widerlegten nicht die
Rechtmäßigkeit der erhobenen Steuerbescheide des Amtes
Uecker-Randow-Tal, hieß es zur Begründung. Der
59jährige muß nun sowohl die Steuerschulden als auch die
Prozeßkosten tragen. Der Mann hatte sich geweigert, Hunde-
und Grundsteuer zu entrichten. Er hatte sich darauf berufen,
daß Gott der Schöpfer der Erde und der Tiere sei und
somit als Urheber das alleinige Recht auf seine Werke habe. Von der
zuständigen Behörde verlangte er einen schriftlichen
Nachweis, daß Gott die Rechte an seinem Grundstück und
den Tieren an das Amt abgetreten habe. (ddp/jW
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