27.10.2009 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Prozeß um Strafe für Rossmann

Düsseldorf. Der Streit um eine Kartellstrafe wegen Dumpingpreisen bei der Drogeriemarktkette Rossmann beschäftigt seit Montag das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG). Das Bundeskartellamt hatte am 8. Februar 2007 ein Bußgeld in Höhe von 300000 Euro gegen Rossmann verhängt, weil die Kette in mehr als 250 Fällen Produkte zu Preisen angeboten haben soll, die zum Teil deutlich unter den eigenen Einkaufspreisen lagen. Rossmann legte gegen den Bescheid Einspruch beim OLG ein.

Das Kartellamt hatte damals erklärt, ein harter Preiswettbewerb sei zwar zu begrüßen. Der systematische Verkauf unter den eigenen Einstandspreisen führe jedoch zur Verdrängung kleinerer Unternehmen, die einer derartigen Verlustpreis-Strategie nicht gewachsen seien. Dies führe auf Dauer zu weniger Wettbewerb und ermögliche später Preiserhöhungen zu Lasten der Verbraucher.

(AP/jW)
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