Impfempfehlungen zur neuen Influenza
Mit Datum vom Montag dieser Woche kann im Internet die Empfehlung
der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut zur
vorbeugenden Impfung gegen die neue Influenza nachgelesen werden.
Und zwar ausführlich begründet auf gut 20 Seiten des
Epidemiologischen Bulletins, Nummer 41. Die Pressemitteilung dazu
erschien am Donnerstag vergangener Woche, jW dokumentiert sie an
dieser Stelle leicht gekürzt.
»Die beste Möglichkeit, sich gegen eine Infektion mit
der Neuen Influenza A (H1N1) zu schützen, ist in Kürze
(sobald ein Impfstoff verfügbar ist) die Impfung. Die
Ständige Impfkommission (STIKO) (...) empfiehlt diese Impfung
zunächst für Medizinpersonal, chronisch Kranke und
Schwangere. Diese Gruppen vorrangig zu impfen, hat auch die
Weltgesundheitsorganisation empfohlen. Die STIKO weist
ausdrücklich darauf hin, daß diese Empfehlung bei einem
dynamischen Infektionsgeschehen und einer sich ständig
ändernden und verbreiternden Datenlage (...) gegebenenfalls
angepaßt werden wird.
Die STIKO weist darauf hin, daß grundsätzlich alle
Bevölkerungsgruppen von der Impfung gegen die Neue Influenza A
(H1N1) profitieren können. Da Personen der Risikogruppen
besonders von der Impfung profitieren (...), sieht die STIKO deren
Impfung als vordringlich an. Personen mit chronischen
Grundkrankheiten (z. B. der Atemwege) und Schwangere haben ein
mehrfach erhöhtes Risiko für einen schweren
Krankheitsverlauf gegenüber Personen ohne derartige
Risikofaktoren. Die Immunisierung von medizinischem Personal und
anderen Berufsgruppen mit Patientenkontakt schützt die
Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit einem höheren
Infektionsrisiko ausgesetzt sind und engen Kontakt zu
gefährdeten Gruppen haben.
Bisherige Daten und Analogieschlüsse sprechen gegen eine
besondere Nebenwirkungsträchtigkeit der neuen Impfstoffe. Aber
wie vor anderen Impfungen sollte auch bei der neuen
Influenza-Impfung grundsätzlich eine individuelle
Nutzen-Risiko-Abwägung vorgenommen werden. Das gilt
insbesondere für Schwangere. Informationen zu Impfstoffen sind
auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts zu finden
(
www.pei.de/schweinegrippe).
Die Organisation der Impfung ist Aufgabe der Länder.
Das neue Virus ist ansteckender als die saisonalen Influenzaviren,
und es könnte daher eine größere Zahl von Menschen
als in einer saisonalen Welle betreffen. So könnten sich auch
vergleichsweise geringe Anteile schwerer Erkrankungen zu einer
großen Zahl schwerer Erkrankungen summieren. Im Durchschnitt
gibt es jeden Winter in Deutschland geschätzte 8000 bis 11000
influenzabedingte Todesfälle (...). Für chronisch Kranke
und Personen über 60 ist die Impfung gegen die saisonale
Influenza daher seit langem empfohlen, ebenso für
medizinisches Personal und Menschen mit viel Kontakt zu
anderen.
Die Impfung gegen die neue Influenza ist auch wegen der
möglichen Resistenzentwicklungen gegen antivirale Medikamente
bedeutsam. (...) Das neue Virus hat auch das Potential, durch
genetische Veränderungen seine krankmachende Wirkung zu
verstärken.
Zur Verringerung des Infektionsrisikos sollten unverändert
auch die persönlichen Hygienemaßnahmen – z. B.
häufiges Händewaschen – beitragen (...) (weitere
Informationen siehe:
www.wir-gegen-viren.de).
Weitere Informationen, u. a. zu häufig gestellten Fragen zum
Impfen gegen pandemische und saisonale Influenza:
www.rki.de/influenza und
www.rki.de/impfen«(PI/jW)
Maßvolle Temperaturen und vernünftig
lüften
Wer richtig heizt, kann Geld sparen und die Umwelt schützen.
Am meisten läßt sich durch eine moderne Dämmung von
Wänden und Dach erreichen. Aber auch ohne solche aufwendigen
Investitionen kann der Verbrauch deutlich sinken.
In vielen Räumen ist es wärmer als nötig –
dies ist unter Umständen nicht nur schlecht für die
Gesundheit, sondern kostet auch viel Geld: Denn bei einer nur um
ein Grad niedrigeren Temperatur spart man bis zu sechs Prozent
Heizenergie. Für das Wohn- und Arbeitszimmer sind der
Energieagentur Dena zufolge 20 Grad ausreichend. Für
Küche und Schlafzimmer werden 18 Grad empfohlen, für
Flure 15 Grad. Allerdings raten Experten davon ab, die Heizung beim
Verlassen der Wohnung ganz auszuschalten. Das Wiedererwärmen
kostet nämlich mehr als Weiterheizen auf niedrigem Niveau. Und
zu stark auskühlen sollten die Räume auch nicht, denn bei
unter 16 Grad im Schlafzimmer kann Feuchtigkeit im Raum
kondensieren, was Schimmelbildung begünstigt.
Womit die Frischluftzufuhr angesprochen ist. Kurzer und
kräftiger Durchzug ist besser, als das Fenster gekippt zu
lassen. Letzteres erhöht Energieverbrauch und Kosten
– und der Luftaustausch, in der Hochzeit der
Erkältungskrankheiten wichtig, ist nicht gewährleistet.
Beim angeratenen häufigen Stoßlüften sollte die
Heizung heruntergedreht werden. Sind die Heizkörper verkleidet
oder zugestellt, können sie die Wärme nicht optimal
abgeben. Auch Gardinen sollten deshalb nicht vor ihnen hängen.
Die Heizkörper sollten zudem regelmäßig
entlüftet und die zuführenden Rohre gut gedämmt
werden. Außerdem muß der Heizkessel
regelmäßig überprüft werden. Wer sie hat,
sollte über Nacht Rolladen oder Fensterläden benutzen.
Und selbstverständlich müssen Fenster und Türen gut
schließen. (AFP/jW)
Neuer Ratgeber hilft bei der Betreuung
Wer nicht mehr geschäftsfähige Angehörige oder
Freunde betreut, muß viele Vorschriften beachten. Ein neuer
Ratgeber der Verbraucherzentralen vermittelt dazu wichtige
Informationen.
Zwei Drittel der rund 1,25 Millionen rechtlichen Betreuungen in
Deutschland laufen nach den Angaben der Verbraucherzentralen
ehrenamtlich. Familienangehörige oder Freunde erledigen
Bankgeschäfte oder übernehmen Behördengänge,
wenn jemand aufgrund einer Erkrankung, Behinderung oder wegen des
fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage ist, seine
rechtlichen Angelegenheiten alleine zu regeln. Wer verhandelt mit
Ärzten und Krankenkassen, korrespondiert mit Behörden und
Bank? Wer beantragt Sozialleistungen, bezahlt Rechnungen und
schließt Pflege- oder Mietverträge ab? Solche Fragen
beantwortet die neue Broschüre »Betreuung –
Rechtliche Sicherheit für Betreuer, Betreute und
Angehörige«, die die Verbraucherzentralen gemeinsam mit
den Redaktionen des »ARD-Ratgebers Recht« herausgegeben
haben. Außerdem darin zu finden sind praxisnahe Hinweise
für alle, die beim Thema rechtliche Betreuung vorsorgen
wollen.
Der Ratgeber »Betreuung« kann zum Preis von 12,40 Euro
inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden
beim Versandservice des Bundesverbands der Verbraucherzentralen,
Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg, Telefon: 0 29 62-90 8647,
Fax: 0 29 62-908649, E-Mail:
versandservice@vzbv.de. (AP/jW)