07.10.2009 / Inland / Seite 5
Gericht ebnet Weg für zwei Volksbegehren
Berlin. Die beiden Volksbegehren zu den Themen
Kindertagesstätten und Wasserbetriebe sind entgegen einer
Entscheidung des Berliner Senats doch gültig. Der
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin entschied am Dienstag,
daß eine Ablehnung mit der Verfassung der Hauptstadt nicht
vereinbar ist.
Das Begehren »Schluß mit den Geheimverträgen
– Wir Berliner wollen unser Wasser zurück« war am
4. März 2008 trotz 36000 gültiger Unterschriften
abgelehnt worden. Die Landesregierung argumentierte, daß mit
einer Veröffentlichung der seit Oktober 1999 geltenden
Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe das
Grundrecht des Vertrauensschutzes verletzt würde.
Das Kita-Volksbegehren war am 26. August 2008 vom Senat abgelehnt
worden. Es zielt auf Änderung des
Kindertagesförderungsgesetzes und damit unter anderem auf mehr
Fachkräfte in Kitas sowie auf mehr Teilzeitplätze
für Kinder ab drei Jahre ohne zusätzliche
Bedarfsprüfung. Die Initiatoren sammelten fast 59000
gültige Unterschriften. Der Senat befürchtet bei Erfolg
der Forderungen einen Verstoß gegen die Haushaltshoheit des
Parlaments.
(ddp/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/132628.gericht-ebnet-weg-für-zwei-volksbegehren.html